05.04.07.05 (Bayern) Umsetzen von Qualitätsstandards
- Laufende Nr
- 287
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.07
- SYS_4
- 05.04.07.05
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Produktions-/Qualitätsmanagement
- ERAAA
- Umsetzen von Qualitätsstandards
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 9
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Aufgabe umfasst die Qualitätsplanung, Qualitätsprüfung, interne und externe Audits sowie das kontinuierliche Verbessern bestehender Prüfabläufe. Die Planung der Qualitätsprüfung umfasst das Abschätzen des Prüfumfanges, das Auswählen und Festlegen von Mess- und Prüfmitteln bzw. -geräten, das Erstellen und Testen des Ablaufs von Prüfprogrammen . Prüfanweisung erstellen einschließlich Dokumentation des kompletten Prüfprozesses und Abschätzen der Prozesszeiten. Qualitätsplanung umsetzen, d.h. Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität ergreifen, die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten. Festlegen der Prüfmethode (z.B. Prüfschärfe, Messmethode, Messmittel etc.). Bestehende Prüfabläufe auf Verbesserungspotentiale prüfen und optimieren. Erforderliche Umsetzungsmaßnahmen durchführen bzw. veranlassen. Vorschläge zur prüfgerechten Gestaltung von Bauteilen machen. Unterstützung der Konstruktion und Fertigungsplanung bei der qualitätsorientierten Gestaltung. Interne und externe Audits (z.B. Überprüfen von abgegrenzten Produkt- oder Prozessabläufen, Überprüfen der Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen zur Qualitätssteigerung beim Lieferanten) planen, durchführen und dokumentieren. Lieferanten bzgl. Qualitätsstandards und -sicherung betreuen, im Rahmen des festgelegten Prüfumfangs Vorgaben für die Erstbemusterung festlegen, bei Qualitätsproblemen Maßnahmen einleiten. Die mit Prüfaufgaben betrauten Mitarbeiter einweisen und bei Problemfällen unterstützen. Erarbeiten von Qualitätsstatistiken. Informationen über den aktuellen Stand qualitätsrelevanter Daten der Fertigung (z.B. Ausfallraten, Nacharbeiten, Kosten) aufbereiten und bezüglich der Ursachen auswerten. Sicherstellen und Mitwirken an der systematischen Weiterentwicklung des Qualitätssicherungs-systemes. Führen des Qualitätshandbuches.
BBG
Die Arbeitsaufgabe erfordert eine mind. 3 jährige fachspezifische Berufsausbildung (z.B. Werkzeugmechaniker, Industriemechaniker), Erfahrung in den betrieblichen Fertigungstechnologien und Qualitätssicherungsprozessen, eine qualifizierte Weiterbildung zum Techniker und Zusatzqualifikation zum Anwenden der Qualitätssicherungssysteme (z.B. internes oder externes Auditorenzertifikat). Die Arbeitsaufgabe erfordert Entscheidungs- und Dispositionsspielraum im Rahmen der Aufgabenstellung, z.B. bei der Planung der Qualitätsprüfung und der Betreuung der Lieferanten bzgl. Qualitätsstandards.